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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden

Stand: 11.09.2026

Stand dieser Seite

Reiseveranstalter ist DERTOUR Deutschland GmbH. Diese Seite erläutert deine Rechte; sie ersetzt nicht das ausgefüllte gesetzliche Formblatt. Dieses erhältst du für deine konkrete Reise vor jeder verbindlichen Buchung in Textform.

Was dieses Formblatt ist

Wenn du eine Pauschalreise buchst, muss dich der Reiseveranstalter vor Vertragsschluss mit einem standardisierten Formblatt über deine Rechte informieren. Vorgeschrieben ist das in Art. 250 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Es soll sicherstellen, dass du deine Rechte kennst, bevor du unterschreibst — unabhängig davon, was sonst in den Bedingungen steht.

Deine Rechte bei einer Pauschalreise

Die folgende Zusammenstellung gibt die wesentlichen Rechte nach der EU-Pauschalreiserichtlinie wieder:

  • Du erhältst vor Vertragsschluss alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise.
  • Für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen haftet stets mindestens ein Unternehmer — auch dann, wenn einzelne Leistungen von Dritten erbracht werden.
  • Du erhältst eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die du den Reiseveranstalter oder das Reisebüro erreichen kannst.
  • Du kannst die Reise auf eine andere Person übertragen, wenn du dies mit angemessener Frist und gegebenenfalls gegen Mehrkosten mitteilst.
  • Der Reisepreis darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen, dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist und spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird. Steigt der Preis um mehr als 8 %, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Behält sich der Veranstalter eine Preiserhöhung vor, hast du spiegelbildlich Anspruch auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sinken.
  • Bei einer erheblichen Änderung wesentlicher Bestandteile der Reise kannst du kostenfrei zurücktreten.
  • Du kannst jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten; der Veranstalter darf dann eine angemessene, im Vertrag festgelegte Rücktrittsgebühr verlangen.
  • Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort — etwa schwerwiegenden Sicherheitsproblemen — kannst du kostenfrei zurücktreten.
  • Sagt der Veranstalter die Reise ab, erhältst du unverzüglich alle Zahlungen zurück.
  • Können Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, muss der Veranstalter ohne Mehrkosten Abhilfe schaffen. Ist das nicht möglich, hast du Anspruch auf Preisminderung und gegebenenfalls Schadensersatz.
  • Der Veranstalter muss Beistand leisten, wenn du in Schwierigkeiten gerätst.
  • Wird der Veranstalter zahlungsunfähig, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Ist die Beförderung Teil der Reise, ist auch deine Rückbeförderung abgesichert. Dieser Schutz wird durch den Sicherungsschein nachgewiesen.

Insolvenzabsicherung

Reiseveranstalter: DERTOUR Deutschland GmbH, Humboldtstraße 140–144, 51149 Köln. Insolvenzabsicherung: Den konkreten Sicherungsschein erhältst du mit deiner Reisebestätigung und vor jeder Zahlung..

Rechtsgrundlagen

Die Rechte ergeben sich aus der Richtlinie (EU) 2015/2302, umgesetzt in §§ 651a ff. BGB und Art. 250 EGBGB. Den amtlichen Wortlaut findest du unter gesetze-im-internet.de.